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Grundstückstiefe

Verfasst: 29. Dez 2004 09:48
von mordsfilm
Ein kleines, trigonometrisches Problem tauchte gerade bei mir auf.

Bei dem Versuch, Herrn insiders Bemerkung in einem anderen Thread, wieso das Grundstück breiter als tief sei, geistreich zu kontern, recherchierte ich ein wenig im Bergrecht, weil ich ihn, gezielt mißverstehend, mit dem (vermuteten) Wissen plätten wollte, daß ab einer bestimmten Tiefe Bergrecht gelte und daher alle Grundstücke sowieso breiter als tief seien.

Diese Bemerkung kann ich mir jedoch sparen, da sie nicht stimmt.

Das Eigentum an einem Grundstück gilt nämlich unbegrenzt in die Tiefe, also Richtung Erdkern.

Das Berggesetz regelt lediglich den Abbau von Bodenschätzen bzw. die Errichtung von Lagerstätten (Gorleben läßt grüßen).
Sieht man davon ab, daß es eine Unterscheidung zwischen Bodenschätzen gibt, die IMMER im Eigentum des Grundbesitzers sind und solchen die "bergfrei" sind und bis zu ihrem Abbau herrenlos, ergibt sich nun für mich eine weitere, interessante Fragestellung.

Setzt man die Grundstücksgrenzen senkrecht in dem Sinne fort, daß die Seiten alle parallel liegen, dann gerät dieser Grundbesitz doch sofort und unmittelbar mit dem Grund des Nachbarn in Konflikt, da die Erde bekanntlich eine Kugel und keine Scheibe ist.

Das würde aber doch bedeuten, daß ich, bei einer Grenzbebauung, mit einem z.B. 4 Meter tiefen Keller, mit dem Fundament bereits signifkant auf dem Nachbargrundstück stünde.

Oder wird bei der Bemessung von Grundstücken im Falle des (sehr)Tiefbaus der Erdmittelpunkt als Fluchtpunkt angenommen, wodurch sich das dreidimensionale Grundstück in seiner Form als eine, bis auf einen Nullpunkt in der Erdmitte kontinuierlich verjüngende, vierseitige Pyramide darstellen würde?

Hm.

Wer weiß Näheres?

Verfasst: 29. Dez 2004 09:49
von mordsfilm
Falls jetzt jemand denkt, ich würde mich mit absurden, weltfremden, verqueren Gedanken an vernünftiger, kreativer und einträglicher Arbeit hindern wollen, hat dieser jemand absolut recht.

Verfasst: 29. Dez 2004 09:49
von mordsfilm
Ich werde den Verdacht nicht los, daß ich in einem meiner vergangenen Leben ein Rechtsverdreher und Pragraphenreiter der übelsten Sorte war...

:roll:

Verfasst: 29. Dez 2004 09:50
von mordsfilm
Aber interessant ist das Problem trotzdem...

Verfasst: 29. Dez 2004 11:23
von fisherman
Nehmen wir den Erdradius mit ca. 6378 km und ein Grundstück mit
100 x 100 Metern, dann haben wir in 1000 Meter Tiefe grade mal
7 mm Abweichung von der Senkrechten.

Na, da lass ich's doch auf einen zünftigen Nachbarschaftsstreit ankommen !

Verfasst: 29. Dez 2004 11:44
von mordsfilm
Hm.

So gesehen...

Naja.

War nur ein Versuch, mich vom Arbeiten abzuhalten.

Der außerdem mißlungen ist.

Denn ich habe die Hürde übersprungen und bin am Schreiben.

Verfasst: 29. Dez 2004 11:51
von fisherman
Ja, mir ist auch langweilig...

Ausserdem, was ist senkrecht ?
Wenn man auf dem Bau das Lot fällt, wo zeigt das Blei hin ?
Richtig, zum Erdmittelpunkt!
Eine senkrechte Mauer ist per se immer schiefwinklig - aus dem Weltraum betrachtet.

jo

Verfasst: 29. Dez 2004 12:24
von joswig
Sehr gut Fischermann! Besser wäre es gewesen, das Argument mit dem Lot zu nennen, bevor Sie sich in eine Rechnung gestürzt hätten. Das mit dem Rechnen hätte man so nämlich vermeiden können.

Verfasst: 29. Dez 2004 13:14
von mordsfilm
joswig hat geschrieben:Sehr gut Fischermann! Besser wäre es gewesen, das Argument mit dem Lot zu nennen, bevor Sie sich in eine Rechnung gestürzt hätten. Das mit dem Rechnen hätte man so nämlich vermeiden können.
Joswig ist ein großartiger WenndasKinddrinliegtDeckelaufdenBrunnenMacher.

:roll:

Verfasst: 29. Dez 2004 13:31
von Juergen S
Plant man hier schon für einen sehr tiefliegenden, durch Randbebauung pyramidenartigen Öhm-Bunker, um im Falle eines GAU der Nachwelt einen nicht unbeträchtlichen Schatz zu erhalten. In Ägypten ist noch heute der umgekehrte Fall zu betrachten.