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Genetisch bedingter Mörder
Verfasst: 23. Jun 2004 07:39
von insideR
In den USA wurde ein Revisionsverfahren für einen zum Tode verurteilten Mörder eingeleitet, weil seine Adoptivmutter ( heißt das so? hm, Wortfindungsstörung ) nachgewiesen haben will, dass seine ( Erzeuger- )Familie über Generationen hinweg seelisch zerrüttet war und ihm somit keine Werte in die Wiege legen konnte.
Sollte das Revisionsverfahren dieser "Logik" folgen, wären die Folgen für die Rechtssprechung unabsehbar, da ja kaum jemand die Schuld trägt für das, was er getan hat, sondern sein versoffener Ururgroßvater. Das heute gern genutzte Argument der "schweren Kindheit" wird dagegen wie ein Kinderspielzeug wirken.
Prost Mahlzeit.
Ralf
Verfasst: 23. Jun 2004 08:20
von mordsfilm
Das ist dann aber keine Frage der Genetik...
Verfasst: 23. Jun 2004 08:24
von insideR
Was wiegt schwerer? Genetik oder Herkunft? Wenn man das so formulieren darf.
Im Bericht wurde populärwissenschaftlich "Genetik" ins Spiel gebracht.
Ralf
Verfasst: 23. Jun 2004 10:18
von joswig
Das alte Abstammung versus Umwelt-Spielchen. Wollen wir dieses als unser Klang-des-Digitalausganges-von-DVD-Playern-Äquivalent in unsere Runde aufnehmen? Ich bin gerne bereit, eine unversöhnliche und radikale Meinung innerhalb des denkbaren Spektrums einzunehmen. Von tabula rasa bis zur Zwillingsforschung (Frauen mit gleichem Vornamen...) ist mir keine Verteidigungslinie fremd.
Aber zurück zum Ursprungsthema:
Da die Amerikaner allesamt notorische Indianer-Töter, Neger-Versklaver und Vietnamesen-Erschiesser waren, kann man im Grunde keinen Amerikaner mehr verklagen. Insofern ist auch die Forderung der US-Regierung auf eine Amnestie aller Amerikaner vor dem Internationalen Gerichtshof sehr plausibel.
Verfasst: 23. Jun 2004 10:22
von FoLLgoTT
Dann sind wir ja nach zwei Weltkriegen auf unserer Kappe absolute Unschuldslämmer mit schneeweißen Westen. Das gefällt mir, nun können wir endlich wahrlos morden, plündern und brandschatzen!
Verfasst: 23. Jun 2004 10:25
von joswig
Das konnten und taten wir natürlich vorher auch, allein jetzt haben wir eine Entschuldigung.
Verfasst: 23. Jun 2004 11:49
von trigger
Hm, ich bin tatsächlich der Meinung, dass man nur dann Böses tut, wenn man zum Zeitpunkt der Tat weiß, dass man Böses tut. Der Rest ist Verirrung.
Verfasst: 23. Jun 2004 11:50
von trigger
Wobei die Folgen von Verirrung natürlich furchtbar, grässlich, entsetzlich sein können und auch meistens sind.
Verfasst: 23. Jun 2004 13:02
von peterle
Da tratschen sie wieder drauf los, ohne sich mit dem Thema beschäftigt zu haben. 8)
1. Wurde das Unschuldsprinzip für alles und jeden, aber vor allem für die anderen bei uns schon vor Jahren eingeführt und ist eine hinlänglich bekannte Praxis.
2. Weiß eh kaum einer, was er da gerade tut.
3. Schon gar nicht hier.
4. Kann die totale Verwirrung ein ausgesprochen glücksbringender Zustand sein, fragt die Tütenbauer. :gadget:
Verfasst: 23. Jun 2004 13:23
von trigger
Das Unschuldsprinzip meint doch eher, dass für unschuldig gelten muss, wer nicht einer Schuld überführt ist.
Darauf würde ich in der juristischen Praxis ungern verzichten.
Mein Beitrag zielte eher auf das Recht zu einer vordergründigen moralischen Verurteilung (der menschlichen, nicht der etwaigen göttlichen).
Aber ich gebe zu, ich zielte ein wenig ins Blaue.