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Re: Glücksgefühl des Tages
Verfasst: 29. Apr 2009 16:41
von fisherman
Ich würde ja parallel beim Finanzamt eine Rückerstattung der nicht erhaltenen aber abgeführten Ust. beantragen.
Vielleicht kommt dann doppelter Geldregen ...
Re: Glücksgefühl des Tages
Verfasst: 29. Apr 2009 16:49
von mordsfilm
joswig hat geschrieben:Ja, die normalen Dinge erstatten die sicher, wenn sich nachträglich ein Anspruch ergibt.
Ein Anspruch ergibt sich nicht nachträglich.
Der bestand immer schon.
Er wurde höchstens nicht geltend gemacht.
Ihre Ansprüche aber sind Nachzahlungsansprche auf Umsatzsteuer. Das ist erheblich schwieriger zu verbuchen.
Die Formblätter, die ich erhielt, bezogen sich (wie bereits mehrfach erwähnt) explizit auf USt., genau so, wie die zugehörige Musterrechnung, die sogar als Betreff "Nachforderung Umsatzsteuer" ausweist.
Stellen wir wieder einmal profunde Ferndiagnosen zu Vorgängen, bei denen wir nicht durch Sachkenntnis belastet sind und zu Schriftstücken, die wir nie zu Gesicht bekommen haben?
Gründen Sie doch mit diesem Xeno-Bot einen Verein.
Noch 5 von Ihrer Sorte sollten doch zu finden sein.
Aber warten Sie doch den abschlägigen Bescheid einfach ab.
Wenn Sie über Bord fallen, zappeln Sie so wunderbar verzweifelt im Wasser wie Omas Pekinese im nassem Samtmäntelchen und rufen trotzdem immer noch: "Ich ertrinke nicht, ich schwimme!".

Re: Glücksgefühl des Tages
Verfasst: 29. Apr 2009 16:59
von joswig
Schade.
Re: Glücksgefühl des Tages
Verfasst: 29. Apr 2009 17:01
von joswig
Wenn Sie nun pro 100 vereinnahmten Euro 19 Euro nachfordern und auch bekommen, dann müssen Sie natürlich noch rund 3 Euro dem Finanzamt nachzahlen, weil Sie ja nur 15.96 abgeführt haben.
Aber wenn Ihre USt-Bescheide schon rechtsgültig sind, was machen Sie mit den 3 Euro?
Re: Glücksgefühl des Tages
Verfasst: 29. Apr 2009 17:17
von mordsfilm
Gar nichts.
Weil auf künstlerische Leistungen von jeher 7 % Umsatzsteuer fällig waren und sind.
Merken Sie, wie sich Ihr königlich-hündischer Samtmantel immer mehr voll Brackwasser saugt?
Immer schön weiter strampeln - und dabei lächeln, lächeln, lächeln.
:tool:
Joswig bezweifelt, dass es sich bei meinen Leistungen um künstlerische handelt.
Re: Glücksgefühl des Tages
Verfasst: 29. Apr 2009 17:27
von mordsfilm
GgdT
Chapter 5 done.
Re: Glücksgefühl des Tages
Verfasst: 29. Apr 2009 18:16
von joswig
Ob 19 oder sieben Prozent: Das Rechenproblem bleibt.
Allerdings kann keiner ahnen, dass Ihr Geschreibsel im Steuerrecht irreführend als künstlerisch einsortiert wird.
Re: Glücksgefühl des Tages
Verfasst: 29. Apr 2009 20:51
von mordsfilm
Re: Glücksgefühl des Tages
Verfasst: 29. Apr 2009 20:52
von mordsfilm
joswig hat geschrieben:Ob 19 oder sieben Prozent: Das Rechenproblem bleibt.
Nein.
Da sich der UStSatz nicht geändert hat, Sie mathematischer Steuertiefflieger.
Re: Glücksgefühl des Tages
Verfasst: 29. Apr 2009 21:44
von insideR
Grandios, wie sehr Sie beide sich liebhaben.