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Re: Glücksgefühl des Tages

Verfasst: 26. Apr 2009 22:30
von mordsfilm
GgdT

1:0 gegen den Tabellenletzten in der 93 Minute.
Hm.
Was das wieder auf die Stimmbänder gegangen ist...

Re: Glücksgefühl des Tages

Verfasst: 27. Apr 2009 12:21
von Black RS
GdT:

Klinsmann (vgl. Mofi) ist raus. ENDLICH. Als Bayern-Fan geht es mir jetzt besser. Schlechter kann es nicht kommen. Herr Klinsmann verdient es nicht von mir beschimpft zu werden - alle denkbaren Worte wären zu harmlos für dieses selbstgefällige arrogante ...

Re: Glücksgefühl des Tages

Verfasst: 27. Apr 2009 13:21
von Juergen S
Black RS hat geschrieben: verdient es nicht von mir beschimpft zu werden - alle denkbaren Worte wären zu harmlos für dieses selbstgefällige arrogante ...
Vielleicht sollten Sie diese Worte fuer den- oder diejenigen aufheben, die damals entschieden haben, den Klinsi einzustellen.

Haette Sie selbst denn "Nein" gesagt fuer den Fall, dass man Ihnen den Job angeboten haette?

Re: Glücksgefühl des Tages

Verfasst: 28. Apr 2009 09:17
von mordsfilm
GgdT

Fehlende USt verexcelt, verrechnet und vergerechnungschreibt.

Re: Glücksgefühl des Tages

Verfasst: 29. Apr 2009 09:59
von joswig
Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Sie die jetzt bekommen! Wie soll denn die VG das beim Finanzamt rückwirkend für 10 Jahre geltend machen? Die Steuerbescheide sind doch längst rechtskräftig?

Re: Glücksgefühl des Tages

Verfasst: 29. Apr 2009 13:05
von mordsfilm
Was die VG mit ihrem Steuerdingens macht, ist mir wurst und käse.
Hauptsache, ich bekomme meinen Anteil.

Re: Glücksgefühl des Tages

Verfasst: 29. Apr 2009 13:07
von joswig
Aber sie werden es Ihnen nicht gegben, weil die VG es aufgrund eines Informationsmangles, für den Sie verantwortlich sind, nicht mehr sauber verrechnen kann.

Re: Glücksgefühl des Tages

Verfasst: 29. Apr 2009 13:59
von mordsfilm
Dann können Sie mir sicher auch erklären, wieso die VG mir dann eigens ein Formblatt mit Erläuterungen schickt, aus denen explizit (was bei der VG an sich ja schon sensationell ist) hervorgeht, dass sie 10 Jahre rückwirkend erstatten und sogar eine Musterrechnung beigefügt ist?
Sie Oberwissenssprotte?

Re: Glücksgefühl des Tages

Verfasst: 29. Apr 2009 14:43
von joswig
Ja, die normalen Dinge erstatten die sicher, wenn sich nachträglich ein Anspruch ergibt.

Ihre Ansprüche aber sind Nachzahlungsansprche auf Umsatzsteuer. Das ist erheblich schwieriger zu verbuchen.

Aber warten Sie doch den abschlägigen Bescheid einfach ab.

Re: Glücksgefühl des Tages

Verfasst: 29. Apr 2009 16:09
von hausmeisterchen
Meine Damen und Herren, "Erstatten vs. Gewähren" heißt unser heutiges Duell, schauen wir wie sich der Kampf weiter entwickelt und ob die kleinen Feinheiten der Deutschen Sprache vielleicht kriegsentscheidend sein können oder doch nur verjähren.