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Verfasst: 23. Jun 2004 23:11
von insideR
Ich kenne mich mit geistig behinderten wirklich nicht aus und lebe in dem Glauben, dass sie schlichtweg in einer Entwicklungsstufe stehengebleiben sind, die üblicherweise spätestens beim ersten "töpfchengehen" als überwunden gilt. Schon in dieser frühen Phase kann sehr wohl "fein" und "bäh" unterschieden werden und der Grad der Prägung sollte nicht unterschätzt werden. Sie haben es also gelernt und da sie nichts weiter gelernt haben, wird dieses bisschen Wissen mit "aller Gewalt" ( eigentlich könnte ich die Gänsefüßchen wegnehmen ) der Umwelt vermittelt. Die kleinste Abweichung von ( von Eltern ) aufgestellten Normen zieht sofortige Bestrafung nach sich: "Oh, oh, böse!" Erst später lernen die kleinen Racker, dass man über die Stränge schlagen kann, ohne bestraft zu werden. Die Intensität des "Überdiestrangeschlagens" wird dabei recht systhematisch erhöht. Das passende Liedchen dazu wird dir der ehrenwerte Herr Mordsfilm gern singen.

Ralf

Verfasst: 23. Jun 2004 23:27
von mordsfilm
insideR hat geschrieben:Das passende Liedchen dazu wird dir der ehrenwerte Herr Mordsfilm gern singen.
Ich singe nicht!

Verfasst: 23. Jun 2004 23:27
von trigger
SIM, aber ganze Jugendgruppen liquidieren halte ich doch für eine nicht ganz ausgereifte Antwort auf emotionale Verwahrlosung.

Verfasst: 23. Jun 2004 23:29
von mordsfilm
Trigger, Du solltest Politiker werden.

Du beherrschst das gezielte und provokative Mißverstehen der Intentionen Deines Gegenübers perfekt!

8)

Verfasst: 24. Jun 2004 00:53
von trigger
Ich mißverstehe?
Nö. Ich sage, es gibt kein oder kaum ein Täterprofil, das die Todesstrafe rechtfertigt.
SIM sagt, das wäre sentimental, und führt als Gegenbeispiel diese herumballernden Jugendlichen an.

Mißverstanden fühle ich mich eher von SIM, der mein Argumentieren gegen das verbriefte Recht auf Menschentötung offenbar gleichsetzt mit der Forderung nach Straffreiheit für Gewalttäter.

Unter bestimmten Umständen ist das Töten von Menschen erlaubt - vorsätzlich, ohne Affekt, ohne Notwehrsituation?
Nein, diesen Blankoscheck möchte ich nicht unterschreiben.
Wer liest schon das Kleingedruckte auf der Rückseite?
Das kann man ja schließlich ändern und den jeweiligen Motiven anpassen.

Ich fürchte, insofern hat letztlich SIM das sentimentalere Bild von der Wirklichkeit.

Ohne Polemik: Ich mag dieses pauschalisierende Kopf ab-Gerufe nicht, und ich will mich (und unser Rechtssystem) nicht dafür verteidigen müssen, dass in einem Verfahren sowohl be- als auch entlastende Momente zu sehen sind, bevor das Urteil gesprochen wird.
So viel Komplexität muss man schon aushalten.

Verfasst: 24. Jun 2004 08:52
von FoLLgoTT
Welche Strafe hälst du denn für z.B. einen 100%ig überführten Kinderschänder angemessen?

Verfasst: 24. Jun 2004 09:37
von SIM_Blackblade
Guten Morgen Trigger,

ich glaube ich muss erst noch mal den ein oder anderen Diskussionskurs besuchen, da ich mich anscheinend zu unklar ausdrücke. :wink:

Nochmal ganz klar: Ich plädiere hier vor allem mal gegen die Argumente, die Du gegen die Todesstrafe anführst. Und nicht für die Todesstrafe selbst.
Auch ganz deutlich: Ich denke, dass kein Mensch eine ausreichend perfekte Beweisführung garantieren kann, um die Todesstrafe wirklich zu verwenden.

Mein Problem mit der Todesstrafe sind die evtl. Unschuldigen, die dadurch getötet werden, weil ein Gericht der Meinung war, die Beweise wären ausreichend.
Für die wirklichen Täter finde ich sie gerechtfertigt!

Von daher, hoffe ich, ich verstehe Dich schon. Mir ist nur Deine Ablehnung ebenso zu pauschal, wie Dir meine Befürwortung :wink:

Das Rechtssystem hat damit übrigens wenig zu tun. In unserem würde ja nur das Ergebniss des Prozesses geändert, aber nicht der Vorgang.
Daher nochmal die Definition eines Mörders aus unserem Strafgesetzbuch: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Eine Tat, auf die eines dieser Merkmale passt, ist nach unserem Gesetzt zwingend mit lebenslanger Haft zu bestrafen. Ich sage, wenn es möglich wäre, zweifelsfrei die Schuld festzustellen, auch die Todesstrafe.

Wenn ich mitbekomme, wie ein Dutroux davon kommt, wird mir schlecht! Und das gleiche gilt für den Klienkriminellen, der mal eben beim Tankstellenraub den Pächter erschossen hat. So nebenbei, weil er halt die Waffe in der Hand hatte.
Aber wer garantiert, dass Dutroux es wirklich war, und er nicht einem grossen Komplott zum Opfer fiel. Solche Fälle gab es ja schon in der Rechtsgeschichte. Und die reichen mir als Grund, eben nicht die Todesstrafe zuzulassen. Auch wenn sie gerechtfertigt wäre.
Aber 1 Unschuldig Verurteilter unter 1 Million zurecht Hingerichteter ist nicht aktzeptabel.

Gruss, Michael

Verfasst: 24. Jun 2004 10:14
von owagner
trigger hat geschrieben:SIM, aber ganze Jugendgruppen liquidieren halte ich doch für eine nicht ganz ausgereifte Antwort auf emotionale Verwahrlosung.
Wieso? Wenn man es häufig genug mit genügend Tamm-Tamm und öffentlicher Live-Übertragung macht, erreicht man sicherlich einen guten Abschreckungseffekt. Und die teilnehmenden Jugendgruppenmitglieder werden ganz sicher auch später nicht zu bösen Raubmördern, Vergewaltigern und Frauenschlagern.

Olli

Verfasst: 24. Jun 2004 10:46
von FoLLgoTT
Battle Royale!

Verfasst: 24. Jun 2004 10:54
von trigger
Da hat Herr Wagner natürlich völlig recht.
Auch mit Herrn SIM zeichnet sich ein Burgfriede ab, bestätigt er doch meine Annahme, dass es kein Täterprofil gibt, welches die Tötung eines Menschen rechtfertigt (der eindeutige Schuldbeweis gehört ja dazu).
Nur in Herrn Follgotts Träumen möchte ich weiterhin nicht Gast sein.

Nachschlag:
Um Todesstrafen zu rechtfertigen müssen Befürworter immer die männliche Kinderschänderfratze bemühen, die jederzeit wieder zuschlagen würde.
Was ist mit den Frauen, den Mädchen, den halben Kindern? Und dürfen Eltern eigentlich zuschauen, wenn ihre Kinder umgebracht werden?
Geschmacklos. Aber nicht geschmackloser, als das Thema.