Guten Morgen Trigger,
ich glaube ich muss erst noch mal den ein oder anderen Diskussionskurs besuchen, da ich mich anscheinend zu unklar ausdrücke.
Nochmal ganz klar: Ich plädiere hier vor allem mal gegen die Argumente, die Du gegen die Todesstrafe anführst. Und nicht für die Todesstrafe selbst.
Auch ganz deutlich: Ich denke, dass kein Mensch eine ausreichend perfekte Beweisführung garantieren kann, um die Todesstrafe wirklich zu verwenden.
Mein Problem mit der Todesstrafe sind die evtl. Unschuldigen, die dadurch getötet werden, weil ein Gericht der Meinung war, die Beweise wären ausreichend.
Für die wirklichen Täter finde ich sie gerechtfertigt!
Von daher, hoffe ich, ich verstehe Dich schon. Mir ist nur Deine Ablehnung ebenso zu pauschal, wie Dir meine Befürwortung
Das Rechtssystem hat damit übrigens wenig zu tun. In unserem würde ja nur das Ergebniss des Prozesses geändert, aber nicht der Vorgang.
Daher nochmal die Definition eines Mörders aus unserem Strafgesetzbuch:
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Eine Tat, auf die eines dieser Merkmale passt, ist nach unserem Gesetzt zwingend mit lebenslanger Haft zu bestrafen. Ich sage, wenn es möglich wäre, zweifelsfrei die Schuld festzustellen, auch die Todesstrafe.
Wenn ich mitbekomme, wie ein Dutroux davon kommt, wird mir schlecht! Und das gleiche gilt für den Klienkriminellen, der mal eben beim Tankstellenraub den Pächter erschossen hat. So nebenbei, weil er halt die Waffe in der Hand hatte.
Aber wer garantiert, dass Dutroux es
wirklich war, und er nicht einem grossen Komplott zum Opfer fiel. Solche Fälle gab es ja schon in der Rechtsgeschichte. Und die reichen mir als Grund, eben nicht die Todesstrafe zuzulassen. Auch wenn sie gerechtfertigt wäre.
Aber 1 Unschuldig Verurteilter unter 1 Million zurecht Hingerichteter ist nicht aktzeptabel.
Gruss, Michael