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Verfasst: 10. Jan 2007 10:37
von mordsfilm
Und wer zahlt das alles wieder?
WIR!
Verfasst: 10. Jan 2007 12:16
von Black RS
Zinsjunkies

Verfasst: 10. Jan 2007 12:37
von insideR
Was Ihnen so alles Schmerzen bereitet!
Verfasst: 12. Jan 2007 12:37
von mordsfilm
SchdT
Handwerker, die bei Angeboten einfach mal für ihre "durchlaufenden Posten" Material den mindestens 3-fachen (in Worten: dreifachen) Betrag des Verbraucherendpreises ansetzen.
Wenn man ein Kugelventil, das im EK maximal 3,50 kostet, für 12 Euro ansetzt, kommt schön was zusammen.
Wer muss es da noch montieren, um Geld zu verdienen...
Verfasst: 12. Jan 2007 13:15
von joswig
Ach, Sie sind ein Geizhals.
Den Leuten, denen Sie Geld schulden, zahlen Sie es entweder gar nicht oder nur unter Protest.
Ich würde Ihnen so ein Ventil (auf Rechnung) für mind. 35 Euro verkaufen, damit ich bei dem bei Ihnen üblichen Abfindungsfaktor noch auf meine Kosten komme.
Verfasst: 12. Jan 2007 14:22
von mordsfilm
Ja, tun Sie das.
Verfasst: 12. Jan 2007 14:24
von joswig
Aber nur per Vorkasse.
Verfasst: 12. Jan 2007 15:22
von mordsfilm
joswig hat geschrieben:Aber nur per Vorkasse.
Ich würde Ihnen so ein Ventil (auf Rechnung) für mind. 35 Euro verkaufen
Entscheiden Sie sich mal, sie Minitrix-Kaufmann.
Verfasst: 12. Jan 2007 15:33
von Barus
Das Wort 'Rechnung' bezog sich auf das Wort 'Angebot'.
Eine Rechnung erhalten Sie sicher auch bei Vorkasse...

Verfasst: 12. Jan 2007 15:55
von mordsfilm
"Auf Rechnung" ist im Geschäftsverkehr ein stehender Begriff, der ein Geschäft beschreibt, bei dem ein Partner ZUERST die Leistung vollständig erbringt bzw. die Ware liefert und dann, innerhalb einer festgelegten Frist, die Rechnung des Handwerkers bzw. Kaufmanns bezahlt.
"Auf Rechnung" und "Vorkasse" schliessen sich somit aus.
Als Erklärung für radelnde Angestellte.