Das "Hoppla" des Tages

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Hendrik
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Re: Das "Hoppla" des Tages

Beitrag von Hendrik »

Auch als eZine? App-Nö?
joswig
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Re: Das "Hoppla" des Tages

Beitrag von joswig »

Sicher.
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Hendrik
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Re: Das "Hoppla" des Tages

Beitrag von Hendrik »

HdT: Jura im Büro leicht revidiert. Geht garnicht mal so schnell, wenn man es zum ersten mal macht.. :-/
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mordsfilm
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Re: Das "Hoppla" des Tages

Beitrag von mordsfilm »

Vor allem, wenn man die Spezialschlüssel nicht hat.
joswig
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Re: Das "Hoppla" des Tages

Beitrag von joswig »

Ich lass das ja machen.
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mordsfilm
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Re: Das "Hoppla" des Tages

Beitrag von mordsfilm »

HdT

49ers
joswig
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Re: Das "Hoppla" des Tages

Beitrag von joswig »

Hoppla,

stellen Sie sich mal vor, dass ein sehr grosser IT-Dienstleister einem Kunden, sagen wir mal Bundesland, eine Dienstleistung jahresweise anbietet, darüber Verträge abschliesst und zu Beginn des Dienstleistungszeitraumes in Rechnung stellt und auch kassiert.

Stellen Sie sich weiter vor, dass dieser Dienstleister den wesentlichen Teil dieser Leistung bei einer weiteren Firma, nennen wir ihn einen kleinen IT-Dienstleister aus meiner Heimatstadt, einkaufen muss. Der kleine Dienstleister hat dafür ein Angebot unterbreitet, welches eine Zahlung zu Beginn der Dienstleistung fordert, analog zum Inkasso des Grossen.

Dann geschieht, nachdem die Vertragslaufzeit des Kunden mit dem Grossen begonnen hat, ausser dem Inkasso nichts. Der Kleine liefert, ohne jedoch eine Bestellung vorliegen zu haben. Auf regelmässige Kontaktaufnahme zu diesem unhaltbaren Zustand wird mit Vertröstungen und fehlenden Unterschriften reagiert. Nach fünf Monaten Laufzeit wird mitgeteilt, dass Mangementvorgaben des Grossen eine Zahlung zu Beginn der Laufzeit verbieten und der Auftrag deswegen so nicht rausgehen kann (man befindet sich bereits in der Mitte der Laufzeit).

Der Kleine eskaliert:
1. Verbindliche Bestellung bis zwei Wochen vor Ablauf des halben Jahres sonst
Information des Kunden, dass kein Auftrag vorliegt und die bereits vom Kunden bezahlte Dienstleistung nicht mehr erbracht werden kann.
2. Überweisung der gesamten Summe bis zum Ablauf des halben Jahres, sonst Abschaltung des Systems.

1. ist bereits gerissen, der Kunde informiert, da bietet der Grosse dem Kleinen an, die Bestellung für das erste halbe Jahr auszulösen und grosszügigerweise das Zahlungsziel - auch wenn es schwierig wird - von 45 Tagen auf 30 Tage zu reduzieren, danach dann monatliche Abrechung im Nachhinein.

Daraufhin entfernt der Kleine das Betreiberlogo des Grossen von der Dienstleitung und setzt sein eigenes ein, nimmt direkte Verhandlungen mit dem Kunden auf, dessen Rechtsabteilung nun den vorab überwiesenen Betrag vom Grossen zurückfordern muss. Die Rechtsabteilung spricht bereits hinter vorgehaltener Hand von Betrug.

Am Telefon meint doch tatsächlich ein Vetreter des Grossen, dass der Kleine das Angebot nicht so einfach abschalten könne. Das ist dann der Punkt, an dem es lächerlich wird.
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trigger
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Re: Das "Hoppla" des Tages

Beitrag von trigger »

Ich bin für den Großen.
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mordsfilm
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Re: Das "Hoppla" des Tages

Beitrag von mordsfilm »

Ich frage mich, auf welcher Basis die Rechtsabteilung des Kunden vom Großen Gelder zurückfordern will. Wenn ein Vertrag zwischen dem Großen und dem Kunden besteht und dieser (durch wessen Leistung auch immer) erfüllt wird, dann interessiert den Kunden doch irgendein Subunternehmertum nicht.
Es sei denn, es geht hier um die Rückforderung für das halbe Jahr, in dem der Große dem Kunden die Leistung nicht mehr zur Verfügung stellen kann, weil der Kleine diese ja abgeschaltet hat.

Lustige Sache, das Ganze.
Bleibt nur die Frage, ob der Kleine für das halbe Jahr, in dem er auftragsfrei geliefert hat, jemals einen Cent vom Großen sehen wird.

Umsatzsteuerrechtlich kann Sie aber Herr RS bestens beraten.
Der macht das ja auch für internationale IT-Gangster.
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Black RS
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Re: Das "Hoppla" des Tages

Beitrag von Black RS »

mordsfilm hat geschrieben:Umsatzsteuerrechtlich kann Sie aber Herr RS bestens beraten.
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mordsfilm hat geschrieben:Der macht das ja auch für internationale IT-Gangster.
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