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Verfasst: 23. Jun 2004 17:43
von SIM_Blackblade
Also soweit ich weiss, bedeutet genetische Disposition eine ererbte Reaktion auf äussere Einflüsse.
Demnach wäre in diesem Kontext genetische Disposition nur dann als "mildernder Umstand" in Bteracht zu ziehen, wenn diese zur Tat geführt hätte.
Das geht in Richtung dieser "Mördergen"-Diskussion. Und die halte ich für ziemlich seltsam. Natürlich beeinflussen unsere Gene zum Teil unser Verhalten. Aber einen Mord oder eine Kinderschändung direkt auf eine genetische Veranlagung zurückzuführen???

Was das moralische Recht angeht, so ist das eigentlich recht einfach. Die Moral selbst ist ja eine gesellschaftliche Erscheinung. Wir leben zusammen nach bestimmten Regeln und Vorstellungen.
Wenn nun jemand grob gegen diese verstösst, muss man ihn nach genau diesen Regeln und Vorstellungen beurteilen. Ansonsten stellt man die gesamte Grundlage unseres Zusammenlebens in Frage.

Ansonsten sind wir uns ja im Ergebniss einig. Auch ich plädiere nicht für die Todesstrafe, weil der Mensch grundsätzlich fehlbar ist und damit eine Fehlentscheidung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Nur die anderen Gründe, die Du anführst, sind für mich nicht als Argumente gegen die Todesstrafe haltbar. Sie gehen eher in Richtung einer Argumentation gegen jede Form der Bestrafung.
Wenn nämlich ein Mörder nach deiner Agrumentation Opfer seiner Gene und/oder Lebensumstände ist, kann ich ihn ja nicht bestrafen, da er ja für seine Tat gar nicht verantwortlich ist.
Das halte ich aber für falsch. Ich erwarte von jedem ein gewisses Mass an Selbstverantwortung, ausser von psychisch Kranken. Und wenn ich diese voraussetze, muss ich auch bestrafen, wer ihr nicht gerecht wird.
Erst wenn man darüber einig ist, kann man über die Art oder das Mass der Strafe diskutieren.

Verfasst: 23. Jun 2004 18:04
von trigger
Genetische Disposition meint Veranlagung, Vorbedingung, z.B. geistige Behinderungen, Depressivität, organisch bedingte Persönlicheitsstörungen u.ä..

Verfasst: 23. Jun 2004 18:23
von SIM_Blackblade
trigger hat geschrieben:Genetische Disposition meint Veranlagung, Vorbedingung, z.B. geistige Behinderungen, Depressivität u.ä..
öhm.... nein.

Ich hab's nochmal nachgeschaut. Meine Erklärung war richtig, die Interpretation nicht ganz. ;)

Disposition im medizinischern Sinne ist die spezifische Empfänglichkeit eines Organismus für Krankheiten. Genetische Dispostion grenzt das auf die besondere, erbliche Veranlagung ein.

Nun ist aber ja Mord keine Krankheit, oder? Ausserdem sagt die genetische Disposition selbst nichts darüber aus, ob die (welche überhaupt? Brustkrebs?) Krankheit auch tatsächlich ausbricht.
Daher nochmal, genetische Disposition ist nur dann relevant, wenn sie zur Tat führt. Also z.Bsp. die genetische Disposition zu einer Geisteskrankheit diese ausbrechen lässt und diese wiederum zur Tat führt.
Und dann sind wir ja bei den psychisch Kranken, die ich sowieso ausgenommen habe, sofern man sie für ihr handeln nicht verantwortlich machen kann.

Verfasst: 23. Jun 2004 18:27
von trigger
SIM_Blackblade hat geschrieben:
trigger hat geschrieben:Genetische Disposition meint Veranlagung, Vorbedingung, z.B. geistige Behinderungen, Depressivität u.ä..

Genetische Dispostion grenzt das auf die besondere, erbliche Veranlagung ein.
Sach ich doch oder nich? "Behinderungen", intellektuelle Impotenz oder Persönlichkeitsstörungen können eben die Konsequenz dieser Veranlagung sein.
Aber später noch mal eine ernsthaftere Antwort.

Verfasst: 23. Jun 2004 18:32
von SIM_Blackblade
Nö, sagt Du nicht..., meinst Du vielleicht? Rede ich mit einer verkappten Frau? :P :wink:

Du führst als Beispiel für genetische Disposotion Geisteskrankheit an. Es ist aber nur die Veranlagung dazu eine zu bekommen.

Verfasst: 23. Jun 2004 18:34
von SIM_Blackblade
Dass Du auch immer noch 5 mal editieren musst :wink:

Da antwortet man auf was, was hinterher gar nicht mehr da steht :?

Aber ja, genau... die Folge davon. Damit ist es aber nicht die Disposition, die das Urteil beeinflusst, sondern die Folge davon, sofern sie eingetreten ist.

Verfasst: 23. Jun 2004 19:11
von peterle
trigger hat geschrieben:Das Unschuldsprinzip meint doch eher, dass für unschuldig gelten muss, wer nicht einer Schuld überführt ist.
Das wurde aber von den fenchelteetrinkenden Treppensitzstrickdiskutierern direkt auf die nachgewiesenen Täter ausgeweitet, wegen der schweren Kindheit, den eingwachsenen Zehennägeln und dem Loch im Weisheitszahn, wodurch dieselbe entfleuchte, ohne, daß das arme Schwein was dafür konnte.

Verfasst: 23. Jun 2004 19:14
von peterle
SIM_Blackblade hat geschrieben:Todesstrafe ist nur sinnvoll, wenn sie auch direkt vollzogen wird. Wenn die Verurteilten dem Staat/Steuerzahler trotzdem noch 10 Jahre auf der Tasche liegen, macht das irgendwie nicht so wirklich Sinn!
Sehr gut, da gab es doch mal den CDU-Kasper, der immer für die Todesstrafe plädierte und sich von Wehner immer ein "Rübe ab!" als Zwischenruf einfing. Irgendwann diskutierten sie dann über Vergewaltigung und Wehner rief: "Schwanz ab!".

Verfasst: 23. Jun 2004 19:16
von owagner
SIM_Blackblade hat geschrieben:Taten, die grundsätzlich die Todesstrafe verdienen würden, gibt es leider genügend.
Sag doch mal an -- wofür muss der Kopf ab, Deines Erachtens?

Olli

Verfasst: 23. Jun 2004 19:19
von peterle
SIM_Blackblade hat geschrieben:Man könnte es auch reduzieren auf...

Ist es ok, wenn man das Denken anderen überlässt?

Nein!

Ob nun der Gestapo Typ, der Unschuldige zur Vergasung geschickt hat oder der DDR-Grenzer, der Flüchtlinge erschossen hat, bestraft gehören sie alle.
Ist das nicht ein bißchen schlicht?
Ich kann doch keinen Grenzer, der nach damaligem Recht gehandelt hat, im nachhinein dafür bestrafen, daß er dieses Recht damals vertreten hat, weil er ansonsten selbst in Ungnade gefallen wäre?
Das verhält sich mit dem Gestapo-Onkel nicht viel anders.
Es ist eine moraslische Grauzone, die sich nicht einfach paschal beantworten lassen wird, sondern im Endeffekt immer nur vor dem eigenen Gewissen geklärt werden kann.