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Verfasst: 23. Jun 2004 16:03
von SIM_Blackblade
Man könnte es auch reduzieren auf....

Ist es ok, wenn man das Denken anderen überlässt?

Nein!

Ob nun der Gestapo Typ, der Unschuldige zur Vergasung geschickt hat oder der DDR-Grenzer, der Flüchtlinge erschossen hat, bestraft gehören sie alle.

Verfasst: 23. Jun 2004 16:04
von joswig
Also Enthauptet?

Verfasst: 23. Jun 2004 16:09
von SIM_Blackblade
Bei der Todesstrafe stellt sich für mich nicht die Frage, ob sie grundsätzlich vertretbar ist, sondern wem ich zutraue einen 100%igen Schuldbeweis zu finden.
Wenn der da ist, ja, enthaupten (Wobei ich Exekution durch Gift bevorzugen würde).

Verfasst: 23. Jun 2004 16:19
von trigger
SIM_Blackblade hat geschrieben: Ist es ok, wenn man das Denken anderen überlässt?
Ist es ok, wenn man das Enthaupten anderen überlässt?

Nein, wer das will, soll selbst ran.

Zuschauen kann man heute ja per Internet.

Verfasst: 23. Jun 2004 16:33
von trigger
Um die Todesstrafe auch nur halbwegs zu rechtfertigen, muss man sich doch ein Täterbild basteln, dass es in der Realität gar nicht gibt:

- möglichst schlimme Tat (Kinderschänder)
- möglichst keine Entschuldigung durch Kontext (Kindheit, psychische, soziale Situation),
- keine genetische Disposition
- eindeutiger Vorsatz
- eindeutiges Wissen um das Verwerfliche seiner Tat
- am liebsten überzeugter Wiederholungstäter
- eindeutige Überführung

Wer schon mit weniger "zufrieden" ist und die Todesstrafe fordert, hat hoffentlich eine genetische Disposition vorzuweisen und ein paar Entschuldigungen durch Kontext.

Verfasst: 23. Jun 2004 16:43
von SIM_Blackblade
trigger hat geschrieben:Um die Todesstrafe auch nur halbwegs zu rechtfertigen, muss man sich doch ein Täterbild basteln, dass es in der Realität gar nicht gibt:

- möglichst schlimme Tat (Kinderschänder)
- möglichst keine Entschuldigung durch Kontext (Kindheit, psychische, soziale Situation),
- keine genetische Disposition
- eindeutiger Vorsatz
- eindeutiges Wissen um das Verwerfliche seiner Tat
- am liebsten überzeugter Wiederholungstäter
- eindeutige Überführung

Wer schon mit weniger "zufrieden" ist und die Todesstrafe fordert, hat hoffentlich eine genetische Disposition vorzuweisen und ein paar Entschuldigungen durch Kontext.
Taten, die grundsätzlich die Todesstrafe verdienen würden, gibt es leider genügend.

Entschuldigung durch Kontext würde ich nur im Falle echter psychischer Krankheit zulassen. Schlimme Kindheit ist keine ausreichende Entschuldigung.

Genetische Disposition? Hallo? Also diese Kinderschändung war eine ererbte Reaktion auf... Bei allem Verständniss, aber das scheint mir doch ein wenig arg weit an den Haaren herbei gezogen.

Kann man Kinder ohne Vorsatz schänden (Um mal im Beispiel zu bleiben)?

Es gibt Dinge, die muss man nicht lernen, um zu wissen, das sie falsch sind.

Wiederholungstäter.... das ist eines der Dinge, die die Todesstrafe in meiner Vorstellung verhindern soll.

Eindeutige Überführung ist das einzige, was ich als Argument gelten lasse. Kann ich Regeln definieren die sicherstellen, das NIEMALS ein Unschuldiger durch die Todesstrafe um's Leben kommt? NUR dann ist sie für mich auch anwendbar.
Da ich das aber für unwahrscheinlich halte, sollte man sie wohl lieber nicht anwenden.

Und nein, meine Meinung ist keine ererbte Reaktion auf irgendetwas und auch keine Folge einer schlimmen Kindheit ;)

Verfasst: 23. Jun 2004 16:53
von trigger
SIM_Blackblade hat geschrieben: Entschuldigung durch Kontext würde ich nur im Falle echter psychischer Krankheit zulassen. Schlimme Kindheit ist keine ausreichende Entschuldigung.
Woher weißt du das? Schon mal selbst eine gehabt?

Verfasst: 23. Jun 2004 16:57
von SIM_Blackblade
trigger hat geschrieben:
SIM_Blackblade hat geschrieben: Entschuldigung durch Kontext würde ich nur im Falle echter psychischer Krankheit zulassen. Schlimme Kindheit ist keine ausreichende Entschuldigung.
Woher weißt du das? Schon mal selbst eine gehabt?
Und wenn, wäre das sicher kein Thema, das ich hier diskutieren wollte.

Aber wenn man die blose Menge der Menschen mit schlimmer Kindheit nimmt, scheint es doch auch möglich zu sein, trotz dieser ein halbwegs normaler Mensch zu bleiben.

Verfasst: 23. Jun 2004 16:59
von trigger
SIM_Blackblade hat geschrieben:
Genetische Disposition? Hallo? Also diese Kinderschändung war eine ererbte Reaktion auf... Bei allem Verständniss, aber das scheint mir doch ein wenig arg weit an den Haaren herbei gezogen.
Disposition heißt ja nicht Erklärung.
Aber mit welchem moralischen Recht beurteilst du verschieden veranlagte Menschen mit gleichem Maß?

Verfasst: 23. Jun 2004 17:01
von trigger
Außerdem geht es ja hier nicht um Freisprechung des Täters, sondern um Absprechung des Rechts, ihm den Kopf abzuschneiden.