Re: Mulmiges Gefühl des Tages
Verfasst: 25. Okt 2012 08:57
MGdT: Fahrtenbuch führen
Zentrum für zirkumpolare Zerebralhygiene
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owagner hat geschrieben:MGdT: Fahrtenbuch führen
Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch: Der Senat hält an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung (Urteil vom 16.3.2006 VI R 87/04, BFHE 212 S. 546, BStBl 2006 II S. 625) fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Dem ist nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit nachträglich erstellten Auflistungen präzisiert werden. - Urt.; BFH 1.3.2012, VI R 33/10
Privatnutzung von Dienstfahrzeugen, Erschütterung des Anscheinsbeweises: Der allgemeine Erfahrungssatz, dass ein Dienstfahrzeug auch privat genutzt wird, gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Privatfahrzeug zwar zur Verfügung steht, dem Dienstfahrzeug aber weder in Status noch Gebrauchswert vergleichbar ist; allerdings ist unter diesen Umständen der für die Privatnutzung sprechende Anscheinsbeweis umso leichter zu erschüttern, je geringer die Unterschiede zwischen den Fahrzeugen ausfallen. - Urt.; BFH 19.5.2009, VIII R 60/06 (NV), BFH/NV 2009 S. 1974
Die Besteuerung von Firmenwagen steht auf dem Prüfstand. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt die Besteuerung von Firmenwagen nach der sogenannten 1%-Regelung vom Bundesfinanzhof (BFH) überprüfen. Ein entsprechendes Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 51/11 anhängig. Betroffenen Steuerzahlern empfiehlt der BdSt, Steuerbescheide mit einem Einspruch anzufechten und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen