Genetisch bedingter Mörder
Die eigentliche Frage ist die nach dem Sinn von Strafe, der überlicherweise in folgendem bestehen kann
1.) Abschreckung für den Straffälligen die Tat zu wiederholen und für andere ähnliche Taten zu begehen
2.) Befriedigung von Rachegelüsten (der Opfer z.B.)
3.) Erziehung des Straffälligen
Punkt 2.) sollte zumindest aus christlicher Sicht keine Rolle spielen. Wenn es sich um einen Verirrten handelt, kann Punkt 1.) auch nicht greifen. Bliebe nur Punkt 3.), der im Falle der Verirrung eher zur Einweisung in eine Psychatrie führen sollte.
Infosern hat natürlich Trigger vollkommen recht.
1.) Abschreckung für den Straffälligen die Tat zu wiederholen und für andere ähnliche Taten zu begehen
2.) Befriedigung von Rachegelüsten (der Opfer z.B.)
3.) Erziehung des Straffälligen
Punkt 2.) sollte zumindest aus christlicher Sicht keine Rolle spielen. Wenn es sich um einen Verirrten handelt, kann Punkt 1.) auch nicht greifen. Bliebe nur Punkt 3.), der im Falle der Verirrung eher zur Einweisung in eine Psychatrie führen sollte.
Infosern hat natürlich Trigger vollkommen recht.
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Du vergisst als Zweck der Strafe den Schutz der Allgemeinheit.joswig hat geschrieben:Die eigentliche Frage ist die nach dem Sinn von Strafe, der überlicherweise in folgendem bestehen kann
1.) Abschreckung für den Straffälligen die Tat zu wiederholen und für andere ähnliche Taten zu begehen
2.) Befriedigung von Rachegelüsten (der Opfer z.B.)
3.) Erziehung des Straffälligen
Punkt 2.) sollte zumindest aus christlicher Sicht keine Rolle spielen. Wenn es sich um einen Verirrten handelt, kann Punkt 1.) auch nicht greifen. Bliebe nur Punkt 3.), der im Falle der Verirrung eher zur Einweisung in eine Psychatrie führen sollte.
Infosern hat natürlich Trigger vollkommen recht.
@owagner
Als Advocatus Diaboli bin ich immer zu haben
